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   BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20   

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BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20 (https://dejure.org/2021,5092)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2021 - 4 StR 449/20 (https://dejure.org/2021,5092)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 (https://dejure.org/2021,5092)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 StPO; § 63 StGB
    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung eines früheren Urteils); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungsanforderungen an den symptomatischen Zusammenhang zwischen der psychotischen Erkrankung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 StGB, § 20 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 63 StGB, § 267 Abs. 1 StPO, §§ 20, 21 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Nachvollziehbare Darlegung der Annahme der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Umfang der Bindungswirkung und notwendiger erneuter Feststellungen nach nur teilweiser revisionsgerichtlicher Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die Feststellungen zur Schuldunfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die Gefährlichkeitsprognose

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsfeststellungen im zweiten Rechtsgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 182
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 mwN).

    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16).

  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten bzw. Angeklagten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 338/13

    "Natürlicher" Vorsatz bei der gefährlichen Körperverletzung und

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
    Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB setzt voraus, dass der Beschuldigte eine rechtswidrige Tat begangen hat; zu dieser gehören auch die inneren Merkmale des durch die Tat verwirklichten Straftatbestands (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 StR 810/88, BGHR StGB § 63 Tat 2; Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 338/13).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 mwN).
  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 810/88

    Erörterung des inneren und äußeren Tatbestands bei der Annahme eines "natürlichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
    Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB setzt voraus, dass der Beschuldigte eine rechtswidrige Tat begangen hat; zu dieser gehören auch die inneren Merkmale des durch die Tat verwirklichten Straftatbestands (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 StR 810/88, BGHR StGB § 63 Tat 2; Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 338/13).
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 210/04

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten bzw. Angeklagten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04).
  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20

    Urteilsgründe (Mitteilung der Einlassungen des Beschuldigten durch das

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
    Wenn sich der Tatrichter darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, damit das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 mwN und vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20).
  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
    Es ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, wenn der neue Tatrichter keine eigenen Feststellungen trifft, sondern sein Urteil fehlerhaft auf aufgehobene Feststellungen stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07 (zur Teilaufhebung von Feststellungen); Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
    Auch diese müssen ihrerseits in einem irgendwie gearteten Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten bzw. Angeklagten stehen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 256/20; vom 21. April 1998 - 1 StR 103/98; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 210/04).
  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20

    Beweiswürdigung des Tatgerichts (erforderliche Darlegungen bei Anschluss an ein

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20
    Wenn sich der Tatrichter darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, damit das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 mwN und vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00

    Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils

  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 156/12

    Reichweite der Aufhebung von Feststellungen in der Revision

  • BGH, 14.02.2024 - 2 StR 341/23
    Ihre Begründung zur Gefährlichkeitsprognose steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die in dem Urteil zu früheren Taten getroffenen Feststellungen, auf die das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose ebenfalls stützt, belegen müssen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021- 4 StR 449/20, juris Rn. 20; vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21, juris Rn. 10; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201, 202; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23, juris Rn. 15).
  • BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bindung des

    Insoweit hat das Landgericht die Reichweite der eingetretenen Bindungswirkung (§ 358 Abs. 1 StPO) nicht hinreichend beachtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23

    Schuldspruch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von

    Nur Taten mit Symptomcharakter können für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose tragend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 265/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch insoweit wäre die konkretisierende Darlegung erforderlich gewesen, in welcher Weise die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der Tatsituation und damit dessen Steuerungsfähigkeit beeinflusste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 6; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 17 und vom 22. September 2020 - 4 StR 147/20 Rn. 14; je mwN).

    Nicht verfahrensgegenständliche Taten dürfen jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; je mwN).

    Hingegen unterliegt auch der Freispruch der Aufhebung (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 8; vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 15 und vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 22; je mwN).

  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 15/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch insoweit wäre die konkretisierende Darlegung erforderlich gewesen, in welcher Weise die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten die Handlungsmöglichkeit des Angeklagten in der Tatsituation und damit dessen Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinflusste (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 17 und vom 22. September 2020 - 4 StR 147/20 Rn. 14; je mwN).

    Nicht verfahrensgegenständliche Taten dürfen jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; je mwN).

    Hingegen unterliegt auch der Freispruch der Aufhebung (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 15 und vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 22; je mwN).

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    (c) Das Landgericht übersieht zudem, dass nicht verfahrensgegenständliche Taten nur dann im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose berücksichtigt werden dürfen, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 10; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 7; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18 und vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 34; jew. mwN).
  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 255/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nicht verfahrensgegenständliche Taten dürfen bei der Gefährlichkeitsprognose jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 7; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20 und vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18; je mwN).

    Auch der Freispruch unterliegt der Aufhebung (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 15 und vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 22; je mwN).

  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 90/23

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Betroffenen in einem

    Denn eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nach gefestigter Terminologie nur dann in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung künftiger Taten besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22; Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 606/21; Beschluss vom 8. September 2021 - 1 StR 275/21; Beschluss vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; Urteil vom 8. September 2022 - 3 StR 25/22 und Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20; Cirener in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 79).
  • BGH, 09.08.2022 - 1 StR 194/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nicht verfahrensgegenständliche Taten dürfen bei der Gefährlichkeitsprognose nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 10; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 7; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 20 und vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 18; je mwN).

    Hingegen unterliegt auch der Freispruch der Aufhebung (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 8; vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 15 und vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 Rn. 22; je mwN).

  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

    Nach gefestigter Terminologie ist vielmehr eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22; vom 23. März 2022 - 6 StR 606/21; vom 8. September 2021 - 1 StR 275/21; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 und Urteile vom 8. September 2022 - 3 StR 25/22 und vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20; Cirener in LK-StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 77).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

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